Gemäß dem Gesetz (Steuerfreie Innergemeinschaftliche Lieferung gem. § 4 Nr. 1b UstG. in Verbindung mit § 6A Abs. 1 USTG).
Wenn Sie ein Autoverkaufsunternehmen haben und ein Auto mit Mehrwertsteuer verkaufen, und Sie von einem Kunden angesprochen werden, der ein Unternehmen in einem EU-Mitgliedsstaat hat, das über eine aktive Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügt, der ein Auto ohne Mehrwertsteuer für den Export bei Ihnen kaufen möchte, aber Sie möchten das Auto nicht zum NETTO-Preis für den Export verkaufen, dann verweisen Sie den Kunden auf unsere Webseite www.NetCarMarket.de, wo der Kunde alle Informationen zu NETTO-Geschäfte finden kann, oder rufen Sie uns einfach an.
Sie müssen sich um nichts anderes kümmern. Der Kunde wird uns kontaktieren und fragen, wie er das Auto ohne Mehrwertsteuer zum NETTO-Preis für den Export aus Deutschland kaufen kann.
Entscheidet sich der Kunde für eine Zusammenarbeit mit unserem Unternehmen, schließen wir mit ihm einen Vertrag ab. Sobald wir den unterschriebenen Vertrag vom Käufer zurückerhalten, schließen wir mit Ihnen einen Vertrag über den Kauf des Autos ab.
Sie erhalten den vollen Verkaufspreis (Brutto) inklusive gesamter Mehrwertsteuer! Für Sie ist es völlig sicher, denn Sie verkaufen das Auto an ein deutsches Unternehmen.
So einfach ist das! Sie verkaufen Ihr Transportmittel an ein deutsches Unternehmen und erhalten sofort das Geld.
Mit uns haben Sie die Gewissheit, dass alle Verkäufe in Übereinstimmung mit der neusten geltenden Gesetzgebung erfolgen. Auf Wunsch garantieren wir die Zusammenarbeit mit den örtlichen Finanzbehörden.
Sie verkaufen Ihr Auto einfach und 100 % sicher.